Tool für Einzug
Steuerliche Abzugsfähigkeit:
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Datenschutzbestimmungen:
Die von Ihnen erhobenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Abwicklung Ihrer Spende gespeichert (§ 28 BDSG), in anonymisierter Form für eigene statistische Zwecke verwendet und entsprechend Ihren Angaben für Einladungen und weitere Informationen über Aktivitäten und Kampagnen im Wahlkampf der FDP genutzt.